|
Starnberg, 9. Dezember 2009 - Einführung einer Parkraum-Bewirtschaftungszone. |
|
|
|
|
Antrag der BLS/WPS vom 4. September 2009 vom Hauptausschuss angenommen: Erklärtes Hauptziel der umfangreichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1.9.09 ist es mit weniger Verkehrszeichen und besserer Beschilderung vor allem den Abbau der Schilderwälder zu erreichen.
Parkraum-Bewirtschaftungszone: Die Zone umfasst die - gesamte Wittelsbacherstraße,
- gesamte Maximilianstraße,
- gesamte Zweigstraße,
- Josef-Jägerhuber-straße zwischen Leutstettener Straße und Wittelsbacher Straße,
- Ludwigstraße zwischen Kaiser-Weilhelm-Straße und Hauptstraße
- Bahnhofplatz zwischen Ostseite Hotel "Seehof" einschließlich Rondell
- Bahnhofplatz, ohne Teilstück zwischen Maximilian- und Wittelsbacherstraße.
Innerhalb der Zone darf nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. |